Kontakt
Umzüge für jedermann
Enrico Alt
Erfurter Landstraße 63
99095 Erfurt-Stotternheim
Tel: (03 61) 2 62 77 09
Handy: 01 78 - 7 81 94 64
AGB der Firma "Umzüge für jedermann" (pdf)
ALB des Deutschen Möbeltransports (pdf)
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge der Wiederherstellungsarbeiten sowie zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, Verpackungsarbeiten sowie der Inanspruchnahme der begleitenden Dienstleistung.
Die Firma "Umzüge für jedermann" führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Der Auftraggeber unterrichtet die Firma "Umzüge für jedermann" rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Angaben zum Wert des Gutes macht der Auftraggeber dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug / Zubehör von Bedeutung ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma "Umzüge für jedermann" nicht verpflichtet.
Das Transportgut wird der Firma "Umzüge für jedermann" unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma "Umzüge für jedermann" angezeigt wird.
Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt das Höchstgewicht für Kartons 40 kg und für jedes Einzelstück max. 100 kg. Der Spediteur ist nur verpflichtet, Gegenstände in der Wohnung des Kunden zu verbringen, die nach Größe und Gewicht durchs Treppenhaus ohne Beschädigung des Gegenstandes transportiert werden können. Aufwendungen für daraus resultierende Mehrleistungen trägt der Auftraggeber.
Kündigt der Auftraggeber einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so werden folgende Stornokosten pauschal vereinbart:
Verpflichtet sich die Firma "Umzüge für jedermann" zur Einrichtung einer Halteverbotszone an der Beladestelle oder Entladestelle, so steht diese Verpflichtung unter dem Vorbehalt der straßenbehördlichen Genehmigung. Durch die Einrichtung einer Halteverbotszone übernimmt die Firma "Umzüge für jedermann" nicht die Gewähr für deren Beachtung durch andere Verkehrsteilnehmer. Kommt es durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge in einer eingerichteten Halteverbotszone an der Belade- oder Entladestelle zu Behinderungen, hat die Firma "Umzüge für jedermann" gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen (z.B. Abschleppkosten) und einer der zeitlichen Verzögerung des Beladens oder Entladens entsprechende angemessene Vergütung (Standgeld). Die Transportwege müssen frei zugänglich sein. Bauarbeiten und Straßensperrungen können die Erhebung eines Mehrpreises nach sich ziehen.
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma "Umzüge für jedermann" nicht verrechenbar.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an die Firma "Umzüge für jedermann" auszuzahlen.
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben des Auftraggebers ab, so ist die Firma "Umzüge für jedermann" berechtigt, die Vergütung anteilig zu erhöhen.
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, ausgenommen bei Barzahlung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist.
Die Firma "Umzüge für jedermann" darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt anstelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
Die Haftung der Firma "Umzüge für jedermann" wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt die Firma "Umzüge für jedermann" eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Auftraggeber.
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen ist:
Die Meldung von sichtbaren Schäden muss bis 24 Uhr des auf die Ablieferung folgenden Tages, die Meldung von nicht sichtbaren Schäden binnen 14 Tage nach dem Transporttermin erfolgen. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben.
Die Firma "Umzüge für jedermann" hat wegen aller durch den Umzugsvertrag und Wiederherstellungsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut o.a. Sie kann die Herausgabe verweigern, solange das Entgelt noch nicht geleistet wurde.
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet die Firma "Umzüge für jedermann" nur für die sorgfältige Auswahl.
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung der Firma "Umzüge für jedermann" befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.